Rechtsprechung
OLG München, 09.03.1994 - 7 U 5437/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ADSp § 51 b
Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflichten durch Spediteur - Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 10 HKO 7391/93
- OLG München, 09.03.1994 - 7 U 5437/93
- BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 27.01.1993 - 7 U 3813/92
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG München, 09.03.1994 - 7 U 5437/93
Für den Sachverhalt, aus dem eine grobe Fahrlässigkeit hergeleitet werden soll, ist nämlich die Klägerin vortrags- und beweispflichtig, wie sich aus § 51 b ADSp in einer mit dem AGBG vereinbaren Weise ergibt (vgl. Senat NJW-RR 93, 926 m.w.N., OLG Celle, TranspR 93, 353; OLG Düsseldorf, TranspR 93, 356).c) Schließlich war die Beklagte auch zu einer noch weitergehenden Darstellung ihrer Organisation schon deshalb nicht verpflichtet, da sich dies nur aus dem auch das Prozeßrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Senat, NJW-RR 93, 926, 927) ergeben könnte und damit voraussetzen würde, daß die Klägerin sich auf andere zumutbare Weise nicht sachkundig machen kann.
Rechtsprechung
OLG München, 24.03.1994 - 1 U 6015/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 254 Abs. 1; BayFwG Art. 27
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt - 4 O 125/93
- OLG München, 24.03.1994 - 1 U 6015/93